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Wie läuft die Schadensabwicklung für mich als Mieter?

Wie läuft die Schadensabwicklung für mich als Mieter ?

In den allermeisten Fällen verläuft Ihr Urlaub mit einem Miet-Camper ohne Zwischenfälle ab. Doch trotz bester Vorbereitung und guter Wartung der Wohnmobile, kann während der Fahrt ein Malheur passieren. Hier heißt es Ruhe bewahren, denn sowohl Pannen als auch unverschuldete Unfallschäden sind, je nach Versicherungsform, komplett oder größtenteils abgesichert. Wie Sie systematisch vorgehen, falls ein Schaden eintreten sollte, erklären wir Ihnen hier.

Schäden, die vor Ort behoben werden können

Schnell ist es passiert, dass beispielsweise die Windschutzscheibe einen Riss bekommt oder ein Reifen platzt. Diese Schäden sind durch den Pannenschutzbrief der Versicherungsgesellschaft abgedeckt und können meist direkt am Ort des Geschehens behoben werden. In diesem Fall treten Sie für die Reparaturkosten in Vorkasse und bekommen diese bei Rückgabe des Campers erstattet. Bitte rufen Sie den Vermieter an und setzen Ihn zeitnah in Kenntnis.

Defekte die längerer Reparatur bedürfen

Sollte die Bremsanlage oder die Lichtmaschine technische Probleme haben, stellen Sie das Fahrzeug schnellstmöglich an geeigneter Stelle ab und informieren Sie die Versicherung sowie den Vermieter. Sowohl das Abschleppen und die Reparatur als auch ein Ersatz-Camper für bis zu drei Tage sind im Pannenschutzbrief gedeckelt. Sobald die Reparatur abgeschlossen und das Wohnmobil wieder einsatzbereit ist, können Sie Ihren Urlaub damit fortsetzen.

Nicht reparable Schäden am Caravan

Wenn es sich bei dem Defekt um einen irreparablen Schaden, z.B. einen Motorschaden handelt, übernimmt der Pannenschutzbrief das Abschleppen des Campers sowie den Rücktransport zum Heimatort. Falls es zu solch einer Ausnahmesituation kommen sollte, kontaktieren Sie bitte umgehend den Eigentümer des Wohnmobils. Selbstverständlich wird Ihnen die Miete für die gebuchten aber nicht genutzten Urlaubstage vom Vermieter erstattet.

Generelle Information zu Teil- und Vollkasko Versicherung

Allgemein greift die Teilkaskoversicherung bei Schäden wie: Glasbruch, Unwetterschäden, Brand oder Diebstahl. Die Vollkaskoversicherung deckt darüber hinaus weitere Fälle ab, dazu gehören Schäden am Fahrzeug durch Unfall und Vandalismus.

Defekte, welche durch grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz entstehen sind hingegen grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Woher weiß ich genau, was alles versichert ist?

Um absolut sicher zu sein, welche Schäden durch die jeweilige Versicherung des Vermieters für seinen Caravan abgedeckt sind, fragen Sie diesen bitte nach der Versicherungsform und den inbegriffenen Leistungen.

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