Wie und wann erfolgt die Zahlung der Kaution?
Die Übergabe der Kaution erfolgt in aller Regel bar und zwar in dem Moment, wenn Sie Ihren Caravan samt Schlüssel und Papieren an den Mieter übergeben.
Wofür ist die Kaution gedacht?
Ihre KFZ-Versicherung deckt ausschließlich eventuelle Schäden am Fahrzeug selbst ab und hat eine Selbstbeteiligung in Höhe der zu leistenden Kaution. Zusätzlich ist sie dazu gedacht, Defekte oder gar die Zerstörung der Einrichtung Ihres Wohnmobils abzudecken, falls solche während des Mietzeitraums entstehen. Dabei kann es beispielsweise um zerbrochenes Geschirr, beschädigte Elektrogeräte und Einrichtungsgegenstände oder sonstiges Campingzubehör handeln.
Wo hinterlege ich die Kaution und muss ich diese quittieren?
Für einen seriösen Vermieter ist es selbstverständlich, die Zahlung der Kaution schriftlich zu quittieren. Hier reicht ein Computer- Ausdruck oder eine Standard-Quittung aus dem Schreibwarenhandel aus. Auf dem Beleg müssen jeweils der Name und die Anschrift des Mieters sowie des Vermieters, Ort und Datum der Übergabe sowie die Höhe des Betrages vermerkt sein. Erst mit der Unterschrift des Vermieters gilt die Quittung als gültig und garantiert dem Mieter den nötigen Nachweis über die geleistete Sicherheitszahlung. Im Idealfall zahlen Sie als Vermieter die Kaution auf ein separates Konto ein oder heben diese getrennt von Ihrem eigenen Bargeldbestand auf.
Reklamation bei Camper-Rückgabe
Sollten während der Vermietung neue Schäden durch den Mieter verursacht worden sein, behalten Sie die Kaution bzw. einen angemessenen Teil davon ein. Nachdem notwendige Reparaturen erfolgt sind oder Ersatz für defekte Gegenstände beschafft wurde, rechnen Sie die Restkaution anhand der Rechnungen mit dem Mieter ab.
Rückgabe der Kaution
In jedem Fall muss die Kaution zum Zeitpunkt der Rücknahme des vermieteten Caravans bar und in voller Höhe zur Verfügung stehen, um Sie umgehend an den Mieter zu retournieren. Zunächst sollten Sie jedoch, gemeinsam das Fahrzeug genau in Augenschein nehmen und die Inventarliste sowie die bei Mietantritt erstellte Mängelliste durchgehen. Alle Schäden, die bereits vor dem Mietverhältnis vorhanden waren, sollten dort vermerkt sein und dürfen natürlich keinen Einfluss auf die Rückzahlung der kompletten Kaution haben. Wenn Sie nach gründlicher Begutachtung Ihres Campers keinerlei neue Mängel feststellen können, bekommt der Mieter seine Kaution zurück.